Die Corona-Krise hat gezeigt, dass Dienstleistungen der Rechtsberatung vorzugsweise online durchgeführt werden. Beratungstermine finden nach vorheriger telefonischer Vereinbarung per Telefon oder Skype statt. In Ausnahmefällen finden auch persönliche Termine statt.

Der Kanzleibetrieb läuft ohne Einschränkungen. Ihre Mandate werden ordnungsgemäß bearbeitet, Fristen kontrolliert und Ihre Angelegenheiten fachgerecht erledigt.

Ihr Unterlagen senden Sie uns per Email. Sollten wir dennoch einmal Unterlagen im Original benötigen, fordern wir diese bei Ihnen an.

Mein Ziel ist es Sie als Mandant frühzeitig im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zu beraten, Ihre Position in der Verhandlung mit der jeweils anderen Vertragspartei zu verbessern und auf das Ergebnis der Verhandlung positiv Einfluss zu nehmen. Natürlich stehen wir Ihnen auch bei sehr kurzfristigem Beratungsbedarf zur Seite.

Dabei habe ich auch den Beratungsbedarf bei längerer Arbeitszeitunterbrechung im Blick (z.B. durch Mutterschutz, Elternzeit oder Krankheit) ebenso wie die Beratung bei einem Vertragsausstieg oder einer Ruhestandsvereinbarung.

In Kooperation mit Frau Rechtsanwältin Jella Tupay-Färber, Direktorin des Arbeitsgerichts a.D., sind wir vorallem auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig.

Durch Ihre langjährige Erfahrung als Richterin, Einigungsstellenvorsitzende und Mediatorin und Ihre außerordentliche Expertise im Arbeitsrecht steht Frau Rechtsanwältin Jella Tupay-Färber Betriebsräten, Schwerbehindertenvertretungen und auch Arbeitgebern bei der Beratung und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, Individualverträgen und in Schlichtungsverfahren und Einigungsstellen zur Seite.